Wie funktioniert die Heiznebenkosten-Abrechnung?
Haben Sie die Heiznebenkostenabrechnung bekommen und zu 100% verstanden? – Gratuliere! – Falls nicht, sind Sie nicht allein. Es gibt fast so viele verschiedene Heizkostenabrechnungen wie Vermieterinnen oder Vermieter! Und je nach Kanton ist die Regelung wieder etwas anders.
Grundsätzlich gibt es jedoch nur drei Prinzipien:
Die Pauschale
Der Verteilschlüssel
Die Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA)
Die Pauschale
Sehr selten wird auf die Erhebung von Nebenkosten ganz verzichtet. Die Heiz- und Warmwasserkosten können als Pauschale in der Miete enthalten sein, was man nicht mit Akontozahlungen verwechseln sollte. In solchen Fällen benötigen Sie für den Heizkostentest von der Vermieterin oder vom Vermieter zusätzliche Informationen. Die Mieterinnen und Mieter erhalten keine detaillierte Abrechnung, sie haben jedoch ein Recht zur Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Die Pauschale hat sich an den tatsächlichen Kosten zu orientieren (Durchschnittswert dreier Jahre). Die pauschale Abrechnung ist bei Neubauten oder wesentlich erneuerten Bauten mit mehr als vier bis fünf Wohnungen, je nach Kanton, nicht mehr erlaubt.Der Verteilschlüssel
Die gesamten Heiz- und Warmwasserkosten einer Liegenschaft werden mit einem Verteilschlüssel auf die verschiedenen Mieterinnen und Mieter aufgeteilt. Der Verteilschlüssel basiert meist auf der Wohnungsfläche (m2), dem Rauminhalt (m3), der Heizkörperfläche (m2) oder einem Zähler mit einem teilweise verbrauchsabhängigen Anteil der durch die Lage der Wohnung korrigiert wird (z.B. nordseitig oder innenliegend). In vielen Fällen werden Akontozahlungen erhoben, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Die Mieterin oder der Mieter erhält eine jährliche Abrechnung und hat ein Recht zur Einsicht in die Berechnungsgrundlagen. Diese Art der Abrechnung ist bei Neubauten oder wesentlich erneuerten Bauten mit mehr als vier bis fünf Wohnungen, je nach Kanton, nicht mehr erlaubt. Bild: Beispiel einer Nebenkostenabrechnung mit VerteilschlüsselDie Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA)
Die Heiz- und Warmwasserkosten werden bei der VHKA in verbrauchsabhängige Kosten und Grundkosten aufgeteilt. Die Grundkosten (z.B. Heizung Gemeinschaftsräume, Verwaltung) werden gemäss einem Verteilschlüssel auf die Mietparteien aufgeteilt. Das kann nach Wohnungsfläche (m2), dem Rauminhalt (m3) oder ähnlichem erfolgen. Die verbrauchsabhängigen Kosten werden über den Wasser- oder Wärmezähler bestimmt und durch die Lage der Wohnung (z.B. nordseitig oder innenliegend) korrigiert. Üblicherweise beträgt der Grundkostenteil der Heizung etwa 30–50% und der verbrauchsabhängige Anteil etwa 50–70% der Heizkosten. Beim Warmwasser schwanken die Grundkosten zwischen 25–50%, wobei 50% einer ineffizienten, schlecht gedämmten Warmwasserverteilung ohne Zirkulationsunterbrechung entsprechen. Auch bei diesem Modell werden in vielen Fällen Akontozahlungen erhoben, es ist nicht obligatorisch. Die Vermieterin oder der Vermieter ist verpflichtet, mindestens jährlich eine Abrechnung der tatsächlichen Kosten zu erstellen.Bild: Beispiel einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung Dieses Modell wird nach und nach durch das neue Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) ersetzt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Weitergehende Informationen
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter spezifische Fragen zu Ihrer Heizkostenabrechnung haben, kontaktieren Sie zuerst Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Sie oder er kann Ihnen die einzelnen Positionen genauer erklären und Ihnen mehr Hintergrundinformationen dazu liefern, dazu ist die Liegenschaftsverwaltung verpflichtet. Haben Sie sich gefragt, was genau als Heizungs- und Warmwasserkosten anrechenbar ist und was nicht? Oder haben Sie andere Fragen betreffend Nebenkosten? In der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist definiert, was als Heizungs- und Warmwasserkosten anrechenbar ist. Auf der Webseite des Mieterinnen- und Mieterverbands finden Sie Fallbeispiele und viele hilfreiche Checklisten und Tools zu dieser und anderen Fragen rund um Nebenkosten. Als Vermieterin oder Vermieter ist es wichtig, sich bereits bei der Ausgestaltung des Mietvertrages und der Mietzinskalkulation über die künftige Handhabung der Nebenkosten im Klaren zu sein. Auf www.casafair.ch finden Sie nützliche Formulare und Merkblätter für die verschiedenen Abrechnungsarten.